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Migration und Integration

Die Gründe, weshalb Menschen migrieren, sind vielfältig und oft miteinander verknüpft. Die Mehrheit der Personen, welche in die Schweiz einwandern, tut dies aus familiären oder beruflichen Gründen. Für Personen aus dem EU/EFTA Raum und ihre Angehörigen gilt das liberalere System der Personenfreizügigkeit. Drittstaatsangehörige sind dagegen strengeren Regeln (Kontingente) unterworfen. Diese Personen erhalten in der Regel gestützt auf das Ausländer- und Integrationsgesetz eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz. Bei Menschen hingegen, welche ihr Heimatland aufgrund von Krieg und Verfolgung verlassen und die Schweiz im Rahmen eines Asylgesuchs um Schutz ersuchen, kommen primär die Bestimmungen des schweizerischen Asylgesetzes zur Anwendung.

Im Migrationsbereich werden die staatlichen Aufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden gemeinsam wahrgenommen (Verbundaufgabe). Während der Bund im Bereich Migration für die Gesetzgebung weitestgehend alleine zuständig ist, liegt der Vollzug des Ausländer- und Integrationsgesetzes hauptsächlich in der Verantwortung der Kantone und der Gemeinden. Die Kantonalen Migrationsbehörden prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung, Verlängerung oder den Widderruf von ausländerrechtlichen Bewilligungen erfüllt sind und erlassen entsprechende Verfügungen. Im Asylbereich ist der Bund zuständig für die Durchführung der Verfahren, bei der Unterbringung, der Integration und dem Vollzug der Verfügungen (insb. Wegweisungsentscheide) tragen die Kantone und Gemeinden hingegen die Hauptverantwortung.

Bei ihren Entscheiden berücksichtigen die kantonalen Migrationsbehörden die öffentlichen und privaten Interessen sowie den Integrationsgrad der Betroffenen. Ausschlaggebend für eine erfolgreiche Integration gemäss AIG sind insbesondere die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Respektierung der Bundesverfassung, die Sprachkompetenzen sowie die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder dem Erwerb von Bildung.

Die VKM unterstützt die kantonalen und städtischen Migrationsbehörden in enger Zusammenarbeit mit anderen Fachkonferenzen beim Vollzug des Bundesrechts sowie des internationalen Rechts im Migrationsbereich. Sie setzt sich, zusammen mit ihren Mitgliedern und unter Berücksichtigung der föderalen Gegebenheiten, für die Entwicklung effektiver und praxistauglicher Vollzugsinstrumente ein.

Ausreise und Rückkehr

Ausländerinnen und Ausländer mit einem Wegweisungsentscheid oder einer strafrechtlichen Landesverweisung sowie Personen, deren Asylgesuch abgelehnt und welche aus der Schweiz weggewiesen wurden, müssen die Schweiz in der Regel verlassen, da sie über keine Aufenthaltsberechtigung verfügen.
In der Schweiz wird die freiwillige und pflichtgemässe Rückkehr durch die verschiedenen Instrumente der Rückkehrhilfe gefördert. Dabei arbeiten unterschiedliche Akteure zusammen, um die Rückkehr und Wiedereingliederung der betroffenen Personen in ihrem Herkunftsland zu erleichtern sowie den Rückkehrenden neue Perspektiven im Heimatland zu ermöglichen.

Wenn die Rückkehr ins Heimatland nicht freiwillig erfolgt, können die Personen unter Anwendung von gesetzlichen Zwangsmassnahmen, wie beispielsweise der Anordnung von ausländerrechtlicher Administrativhaft, in ihr Heimatland zurückgeführt werden. Die kantonalen Migrationsbehörden sind für die Anordnung und den Vollzug dieser Massnahmen zuständig und arbeiten dabei eng mit dem SEM, der jeweiligen Kantonspolizei sowie weiteren Partnern zusammen.

Die VKM unterstützt ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich des Wegweisungsvollzugs, indem sie Bundesbehörden, Politik und Partnerorganisationen auf die in diesem Bereich bestehenden Herausforderungen hinweist und zusammen mit ihren Partnern nachhaltige Lösungsvorschläge erarbeitet.

Im Bereich des Wegweisungsvollzugs treffen zahlreiche – zum Teil gegensätzliche – Ansprüche aufeinander. Die VKM zeigt sich offen für den Dialog und trägt zu einer sachlichen und faktenbasieren Auseinandersetzung mit dem Thema bei.

Migration und Sicherheit

Das Schweizer Migrationsrecht sieht verschiedene Instrumente vor, welche darauf ausgerichtet sind, die Risiken einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch die Einwanderung zu minimieren. Gleichzeitig sollen Personen mit Migrationshintergrund, welche oftmals besonders vulnerabel sind, davor geschützt werden, dass ihre prekäre Lage ausgenutzt wird. So werden Migrantinnen und Migranten vermehrt Opfer von Ausbeutung, häuslicher Gewalt und Menschenhandel.

Die VKM setzt sich zusammen mit ihren Partnern dafür ein, Missbräuche zu verhindern und das Vertrauen von Migrantinnen und Migranten in die kantonalen und städtischen Migrationsbehörden zu stärken. Sie trägt dazu bei, Menschenhandel, Ausbeutung und häusliche Gewalt zu bekämpfen.

Digitalisierung

Die VKM unterstützt Digitalisierungsvorhaben der Kantone und des Bundes. Sie wirkt dabei wo sinnvoll und nötig koordinierend mit. Ihre Arbeit basiert dabei auf den 3 Säulen ERZ Programmkoordination Kantone VKM, Unterstützung Pflege operativer Fachanwendungen und Vision VKM.

Das Programm ERZ (Erneuerung ZEMIS) des SEM ist für alle Migrationsbehörden der Schweiz von zentraler Bedeutung und wird diese über einen langen Zeitraum beschäftigen und betreffen. Es ist deshalb wichtig, dass die Kantone via die VKM eine direkte Verbindung in dieses Programm haben. Diese Verbindung besteht einerseits mit der Delegation von Vertreterinnen und Vertreter der VKM in den Programmausschuss (strategische Ebene) und andererseits durch die Besetzung der Rolle ERZ Projektkoordination Kantone VKM (operative Ebene).

Im laufenden Betrieb der Fachanwendungen treten stets neue Anforderungen auf oder es sind Anpassungen und Erweiterungen aufgrund rechtlicher Anpassungen nötig.

Die Vision VKM entwirft ein anzustrebendes Fernziel der IT-Systeme, in welchem Daten und Dokumente nur einmal erfasst sein sollen und ohne Medienbrüche den berechtigten Personen zur Verfügung stehen. Die Arbeitsprozesse sollen soweit möglich harmonisiert und automatisiert, sowie rechtskonform und sicher sein. Die Vision VKM dient bei allen Vorhaben der Kantone und des Bundes als gedankliche Leitlinie.