Migration und Integration
Die Gründe, weshalb Menschen migrieren, sind vielfältig und oft miteinander verknüpft. Die Mehrheit der Personen, welche in die Schweiz einwandern, tut dies aus familiären oder beruflichen Gründen. Für Personen aus dem EU/EFTA Raum und ihre Angehörigen gilt das liberalere System der Personenfreizügigkeit. Drittstaatsangehörige sind dagegen strengeren Regeln (Kontingente) unterworfen. Diese Personen erhalten in der Regel gestützt auf das Ausländer- und Integrationsgesetz eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz. Bei Menschen hingegen, welche ihr Heimatland aufgrund von Krieg und Verfolgung verlassen und die Schweiz im Rahmen eines Asylgesuchs um Schutz ersuchen, kommen primär die Bestimmungen des schweizerischen Asylgesetzes zur Anwendung.
Im Migrationsbereich werden die staatlichen Aufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden gemeinsam wahrgenommen (Verbundaufgabe). Während der Bund im Bereich Migration für die Gesetzgebung weitestgehend alleine zuständig ist, liegt der Vollzug des Ausländer- und Integrationsgesetzes hauptsächlich in der Verantwortung der Kantone und der Gemeinden. Die Kantonalen Migrationsbehörden prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung, Verlängerung oder den Widderruf von ausländerrechtlichen Bewilligungen erfüllt sind und erlassen entsprechende Verfügungen. Im Asylbereich ist der Bund zuständig für die Durchführung der Verfahren, bei der Unterbringung, der Integration und dem Vollzug der Verfügungen (insb. Wegweisungsentscheide) tragen die Kantone und Gemeinden hingegen die Hauptverantwortung.
Bei ihren Entscheiden berücksichtigen die kantonalen Migrationsbehörden die öffentlichen und privaten Interessen sowie den Integrationsgrad der Betroffenen. Ausschlaggebend für eine erfolgreiche Integration gemäss AIG sind insbesondere die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Respektierung der Bundesverfassung, die Sprachkompetenzen sowie die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder dem Erwerb von Bildung.
Die VKM unterstützt die kantonalen und städtischen Migrationsbehörden in enger Zusammenarbeit mit anderen Fachkonferenzen beim Vollzug des Bundesrechts sowie des internationalen Rechts im Migrationsbereich. Sie setzt sich, zusammen mit ihren Mitgliedern und unter Berücksichtigung der föderalen Gegebenheiten, für die Entwicklung effektiver und praxistauglicher Vollzugsinstrumente ein.
- Ausländer- und Integrationsgesetz AIG
- Asylgesetz AsylG
- Freizügigkeitsabkommen FZA
- Verordnung über Zuwanderung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit VZAE
- Verordnung über die Einreise und die Visumserteilung VEV
- Asylverordnung 1 AsylV 1
- Asylverordnung 2 AsylV 2
Rechtsgrundlagen
- Staatsekretariat für Migration SEM
- Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD
- Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren SODK
- Konferenz der Kantonsregierungen KdK
- Konferenz der Integrationsdelegierten KID
- Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden VSAA
- Internationale Organisation für Migration IOM
- UNHCR Schweiz
- Eidgenössische Migrationskommission EKM
Behörden und Organisationen
- Ausländerstatistik
- Asylstatistik
- Integrationsagenda Schweiz
- Kantonale Integrationsprogramme KIP