Stellungnahmen
Die VKM unterstützt ihre Mitglieder in nationalen Konsultationsverfahren und verfasst Stellungnahmen zu Vernehmlassungen im Migrationsbereich.
Die Gesetzgebung im Migrationsbereich wird auf Bundesebene und teilweise sogar auf völkerrechtlicher Ebene erarbeitet und angepasst. Ein grosser Teil des Migrationsrechts wird aber in erster Linie von den kantonalen und städtischen Migrationsbehörden vollzogen. Es ist deshalb wichtig, dass ihr Fachwissen und ihre Anliegen in den Gesetzgebungsprozess einfliessen.
Das Vernehmlassungsverfahren ist in diesem Zusammenhang ein wichtiges Instrument. Es bezweckt die Beteiligung der Kantone, der politischen Parteien und der interessierten Kreise an der Meinungsbildung und Entscheidfindung des Bundes. Es soll Aufschluss geben über die sachliche Richtigkeit, die Vollzugstauglichkeit und die Akzeptanz eines Vorhabens des Bundes. Darüber hinaus dient es dem Einbezug von Fachwissen und stellt die Information der betroffenen Kreise über vorgesehene Massnahmen sicher.
Die Stellungnahmen der VKM nehmen die Anliegen der kantonalen und städtischen Migrationsbehörden auf und werden vom Vorstand der Vereinigung verabschiedet.